Man unterscheidet konstruktive, geometrische und stoffliche Wärmebrücken.
- Konstruktive Wärmebrücken sind z. B. Stahlbetondeckenverbund zu Außenwänden, Ringanker, Heizkörpernischen.
- Geometrische Wärmebrücken ergeben sich beispielsweise durch Versprünge oder ein Beispiel hierfür ist die Hausaußenecke.
- Stoffliche (materialbedingte) Wärmebrücken sind z. B. eingelassene Stahlträger; Betonsturz in Klinkerwand.
Im Bereich von Wärmebrücken sinkt bei kalten Außentemperaturen die raumseitige Oberflächentemperatur von Bauteilen stärker ab als in den „Normalbereichen“. Bei Unterschreiten der Taupunkttemperatur fällt Tauwasser aus.
An Wärmebrücken besteht die Gefahr von Schimmelbildung. Diese tritt nicht erst bei Tauwasserausfall, sondern bereits bei einer (durch die Oberflächentemperatur bedingten) relativen Luftfeuchte von 80 % an der Bauteiloberfläche auf (div. Schimmelpilze bereits bei 70%).
Aufgrund des inneren Wärmeübergangswiderstandes der Wand kann das bereits bei einer relativen Luftfeuchtigkeit von 70 % der Raumluft der Fall sein.
Wärmebrücken führen zu höherem Heizwärmebedarf / Heizkosten.
Wärmebrückennachweis
Bei einem durchschnittlichen Wohngebäude sind etwa 15 Wärmebrücken nachzuweisen. Kann eine Wärmebrücke nicht nachgewiesen werden, ist der erhöhte Zuschlag von 0,1 W/m²K anzuwenden, oder der Wärmebrückenverlust ist dem Transmissionswärmeverlust der Gebäudehülle zusätzlich zum Pauschalwert aufzuschlagen.
Beim detailierten Wärmebrückennachweis muss nicht nur der Wärmebrückenverlust berechnet werden, sondern auch alle dazugehörigen Längenmaße ermittelt werden. Die Anzahl der nachzuweisenden Wärmebrücken steigt auf etwa 25-30 an. In der Regel ist dabei der effektive Wärmebrückenzuschlag deutlich geringer als der pauschale Zuschlag gem. EnEV von 0,05 W/m²K.
Kosten Wärmebrückennachweis
- Wärmebrückenuntersuchung
- Gleichwertigkeitsnachweis nach DIN 4108 Beiblatt 2 (2006-03)
- Wärmebrückenermittlung mit Isothermenberechnung
- Detaillierter Wärmebrückennachweis
Leistung
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netto | brutto (inkl.19% |
[€] | MwSt) [€] | |
Gleichwertigkeitsnachweis nach DIN 4108 Beiblatt 2, nach Nr. 1, 2 oder 4. Pro Wärmebrücke |
16,81
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20,00
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Gleichwertigkeitsnachweis nach DIN 4108 Beiblatt 2, mit PSI-Wert Berechnung (Nr. 3). Pro Wärmebrücke |
50,42
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60,00
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Wärmebrückenuntersuchung mit PSI-Wert, Temperaturfaktor fRSi (Schimmelgefahr) und Temperaturverlauf |
58,82
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70,00
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detaillierter Wärmebrückennachweis mit Ermittlung des Wärmebrückenzuschlages, einschl. Massenermittlung. Pro Wärmebrücke |
71,43
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85,00
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