Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination

SiGeKo ? Was ist das ? Brauche ich den ?

Ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator, abgekürzt „SiGeKo“, ist für die Sicherheit auf der Baustelle zuständig.

Der Bauherr ist verpflichtet gem Baustellenverordnung vom 10. Juni 1998 einen geeigneten SiGeKo unter bestimmten Voraussetzungen für die Baustelle einzusetzen. Die Eignung eines Koordinators regelt sich nach der RAB-30 (Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen).

Die Qualifikation bzw. Eignung wird bis heute nicht eindeutig gesetzlich geregelt, wobei die RAB voraussetzt, dass der Koordinator über baufachliche Kenntnisse, arbeitsschutzfachliche Kenntnisse, Koordinatorkenntnisse und über beruflich erlangte Kenntnisse in der Planung und Ausführung von Bauvorhaben verfügt.

Der Architekt, Bauingenieur, Polier besitzt sicherlich  baufachliche Kenntnisse, die er  im Rahmen seiner Ausbildung erworben hat, jedoch müssen Arbeitsschutzfachliche Kenntnisse und Koordinatorkenntnisse durch Fort- und Weiterbildungen in Erfahrung gebracht werden.

Der Nachweis der Eignung kann vom staatlichen Amt für Arbeitsschutz gefordert werden, deshalb ist den Bauherren nur zu empfehlen, dass er sich die entsprechenden Dokumente vorlegen lässt, denn tritt ein Schadensfall oder sogar ein Personenschaden ein, so wird unter anderem geprüft, ob der Bauherr seiner Verpflichtung nachgekommen ist und einen geeigneten SiGeKo für die Baustelle eingesetzt hat.

Also Aussagen wie: „SiGeKo! Das kann ich auch! Das mach ich mit! Kein Problem!“ sollten kritisch betrachtet werden.

Wichtig ist noch, dass ein Koordinator  bei Beginn der Planung der Ausführung mitwirkt und nicht wie so oft üblich, erst bei Beginn der Ausführung berufen wird.

So kann er Koordinator bereits bei der Baustelleneinrichtung, Ausschreibung von Bauleistungen, Terminplanung usw. mitwirken und vorab Sicherheits- und Gesundheitsschutz relevante Aspekte darlegen.