07.06.2011 10:25 Alter: 260 days

Neue Energiebeschlüsse des Bundeskabinetts


Niedrigstenergie-Standard ab 2012

Im Gebäudebereich sollen wirtschaftliche Anreize und die Anforderungen des Energieeinsparrechts zur Steigerung der Energieeffizienz geschaffen werden. Die Effizienzstandards für Gebäude werden hierzu erhöht.  Ab 2012 sollen alle Neubauten nur noch nach einem noch nicht veröffentlichten Niedrigstenergie-Standard errichtet werden.

Fördermittel für Gebäudesanierung
Die Finanzmittel des CO2-Gebäudesanierungsprogramms werden im Vergleich zu 2011 (936 Mio. Euro) auf 1,5 Mrd. Euro für 2012 bis 2014 erhöht.

Steuerliche Anreize für Gebäudesanierung
Beschlossen wurde vom Bundeskabinett die energetische Sanierung von Wohngebäuden alternativ zur Zuschuss- und Kreditförderung auch steuerlich anzureizen. Der verabschiedete Gesetzentwurf sieht eine steuerliche Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden vor, die vor 1995 gebaut wurden.

Dies ist durch eine Bescheinigung eines Sachverständigen nachzuweisen. Steuerpflichtige können jährlich 10 % der Aufwendungen für die Sanierungsmaßnahmen über einen Zeitraum von zehn Jahren steuermindernd geltend machen, wenn sie ihre Gebäude vermieten oder verpachten, also damit Einkünfte erzielen. Steuerpflichtige, die das sanierte Objekt selbst nutzen, können die Aufwendungen wie Sonderausgaben in gleicher Weise geltend machen. Das Gesetz soll am 1. Januar 2012 in Kraft treten. Es bedarf der Zustimmung des Bundesrats. Laut dem Gesetzentwurf ist die Regelung erstmals auf Baumaßnahmen anwendbar, mit denen nach dem 31. Dezember 2011 begonnen wurde (Bauantrag gestellt bzw. Bauunterlagen eingereicht).

Quelle: BMWi http://www.bmwi.de/