Das Wichtigste in Kürze

Vor-Ort-Energieberatung BAFA

Mit den steigenden Energiekosten steigt auch die Angst vor dem Blick in den Briefkasten. Dabei kann die nächste Heizkostenabrechnung zur Zerreißprobe für die Nerven werden. Mit dem richtigen Konzept kann überflüssiger Energieverbrauch vermieden werden. Mit jahrelanger Erfahrung als Energieberater Dortmund und umfangreichem Know-how erstelle ich Ihnen individuelle Energieeinsparkonzepte für Ihr Objekt.

Energie-Einsparung leicht gemacht

Die hohen Energiekosten machen deutlich, dass maßgeschneiderte Energieberatungen immer mehr benötigt werden. Besonders in Altbauten kommt es häufig zu unnötigem Energieverlusten. Undichtigkeiten bei Fenstern und Türen, falsches Lüften und unvollständiges Ausschalten von elektrischen Geräten führen zu ungewollten Verlusten von Energie. Der Energieberater  analysiert die Schwachstellen von Gebäuden und gibt Empfehlungen für Modernisierungsarbeiten. Ein Trend: Erneuerbare Energien. Als Profi auf diesem Gebiet klärt der Energieberater seine Kunden über Sanierungsmöglichkeiten auf.
Zuschuss in Höhe von 60 % der förderfähigen Beratungskosten:

•  max.     800 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern
•  max.  1.100 Euro bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten

für zusätzliche Erläuterung des Energieberatungsberichts in Wohnungseigentümerversammlung oder Beiratssitzung max. 500 Euro in Höhe von 100%

Dies bedeutet mehr Flexibilität für Haus- und Wohnungseigentümer.

BAFA Energieberatung

Ihre Kosten für eine ausführliche Energieberatung setzen sich zusammen aus dem Beratungshonorar einschließlich Mehrwertsteuer, davon wird der Bundeszuschuss abgezogen, und Ihr Eigenanteil sind letztendlich Ihre Aufwendungen.

Ein-/Zweifamilienhaus

Kosten für eine Energieberatung        800,00 €
Abzüglich BAFA Zuschuss                   -480,00 €
Ihre Kosten / Eigenanteil:          320,00 € inkl. 19% MwSt.

Das Beratungshonorar ist abhängig von der Anzahl der im Gebäude liegenden Wohnungen, der Gebäudegeometrie und der Bauart sowie Art und Umfang.
Wir bieten Ihnen für Ihr persönliches Anliegen eine individuelle Beratung und Betreuung.
Dehalb sind nachfolgend genannte Preise nur als Richtwerte zu verstehen.

Die Berechnung unserer Leistungen erfolgt stets nach einem vorherigen schriflichen Angebot.
Bitte wenden Sie sich an uns! Unsere Kontaktdaten finden Sie unten auf der Seite.
Gerne unterbreiten wir Ihnen ein kostenloses und unverbindliches Angebot nach Ihren Angaben.

Wohneinheiten
netto brutto (inkl.19% Zuschuss Eigenanteil
[€] MwSt) [€] [€] [€]
Ein-/Zweifamilienhaus
672,27
800,00
-480,00
   320,00
bis 6 Wohneinheiten
840,37
1.000,00
-600,00
   400,00
bis 15 Wohneinheiten
1008,40
1.200,00
-720,00
   480,00
ab 16 Wohneinheiten
1.260,50
1.500,00
-900,00
  600,00

Die dargelegten Preise sind Beispiele. Bitte fordern Sie Ihr individuelles Angebot an!

Nach der Ist-Analyse erhalten Sie einen schriftlichen, neutralen und anbieterunabhängigen Beratungsbericht. Hier werden noch einmal alle für Sie wichtigen Ergebnisse zusammengefasst. Diese sind:

    energetische Schwachstellen an der Gebäudehülle
    Zustand der Heizung und Warmwasserbereitung
    Vorschläge zu Energiesparmaßnahmen mit Grobkostenschätzung und Wirtschaftlichkeitsbetrachtung, für diese Maßnahmen
    Möglichkeit zum Einsatz erneuerbarer Energien
    Gegenüberstellung Energieverbrauch und Schadstoff-Emission vor und nach Durchführung von Energiesparmaßnahmen
    Möglichkeit zur Beantragung von Fördermitteln

Wärmebilder auswerten

  • Komplette Baupläne (Grundrisse, Ansichten und Schnitt, Lageplan mit Orientierung).
  • Baubeschreibung (Aufbau von Kellerdecke, Außenwand und Dach). Liegt keine Baubeschreibung vor, können Sie diese normalerweise beim zuständigen Bauamt einsehen bzw. eine Kopie erhalten.
  • Wohnflächenberechnung.
  • Heizkostenabrechnung bzw. Energieverbrauch, wenn möglich der letzten zwei oder drei Jahre.
  • Daten zur Heizanlage / Warmwasserbereitung; letztes Schornsteinfegerprotokoll.
  • Angaben (technische Spezifikation) zu bereits durchgeführten Wärmeschutzmaßnahmen (Dämmstärke, Wärmeleitgruppe) und anderen Modernisierungsmaßnahmen wie z.B. Solarthermische Anlagentechnik.

Hinweise

Der Kunde einer Vor-Ort-Beratung hat außerdem eine Wahlmöglichkeit mit Blick auf den Inhalt des Energieberatungsberichts:

Er kann wählen zwischen der Erstellung eines energetischen Sanierungskonzepts für

Komplettsanierung
• eine Sanierung des Wohngebäudes (zeitlich zusammenhängend) zum KfW-Effizienzhaus

oder

Sanierungsfahrplan
• eine umfassende energetische Sanierung in Schritten mit aufeinander abgestimmten Einzelmaßnahmen

Antworten auf ihre Fragen

Im Hinblick auf das Gebäude gelten folgende Voraussetzungen:

  • das Gebäude muss im Bundesgebiet liegen;
  • bis zum 31. Januar 2002 muss ein Bauantrag gestellt bzw. eine Bauanzeige erstattet worden sein;
  • der umbaute Raum des Gebäudes darf nicht auf Grund späterer Baugenehmigungen zu mehr als 50 Prozent durch Anbau oder Aufstockung verändert worden sein;
  • das Gebäude muss ursprünglich als Wohngebäude geplant und errichtet worden sein oder mehr als 50 Prozent der Gebäudefläche müssen derzeit zum Wohnen genutzt werden;
  • beheizte Nichtwohngebäude, die künftig als Wohngebäude genutzt werden sollen (Umwidmung).

Obwohl ein Wohngebäude die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt, ist eine Vor-Ort-Beratung unter Umständen ausgeschlossen, nämlich

  • wenn der Eigentümer ein rechtlich selbständiges Unternehmen ist, das eine bestimmte Größe überschreitet,
  • die öffentliche Hand an dem Gebäude unmittelbar oder mittelbar Eigentumsrechte besitzt oder
  • der Berater oder bestimmte ihm nahestehende Personen Eigentums- oder Nutzungsrechte an dem Gebäude besitzen

Einen Antrag auf Förderung durch das BAFA können Sie (z. B. als Hauseigentümer) selbst nicht stellen, sondern nur ein von ihnen beauftragter Energieberater, der antragsberechtigt ist. Antragsberechtigte Energieberater aus Ihrer Region finden Sie in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes (siehe unter der linken Rubrik „Beratersuche“).

Der Energieberater nimmt das Wohngebäude bei einem Vor-Ort-Termin in Augenschein. Dabei ermittelt er die wesentlichen Gebäudedaten. Diese betreffen die Bauteile (Dach, Außenwände, Fenster, Türen und Keller) und die vorhandene Anlagentechnik (Heizung, Warmwasserbereitung).

Auf dieser Grundlage erstellt der Energieberater für Sie einen schriftlichen Energieberatungsbericht. Dessen wesentlicher Bestandteil ist ein energetisches Sanierungskonzept; es enthält Vorschläge, wie Sie den Energiebedarf Ihres Wohngebäudes durch Modernisierungsinvestitionen senken können.

Den Beratungsbericht händigt der Energieberater an Sie aus und erläutert Ihnen in einem abschließenden Gespräch die darin enthaltenen Vorschläge für eine energetische Sanierung (mit Ihrem Einverständnis auch nur telefonisch).

Die meiste Energie in Wohngebäuden wird für Heizung und Warmwasser verbraucht.
Im Rahmen einer Energieberatung vor Ort zeigt Ihnen ein Energieberater einen Weg auf, wie Sie hier möglichst viel an Energiekosten sparen können, indem Sie die Energieeffizienz Ihres Gebäudes verbessern.

Wer wenig Energie verbraucht, entlastet aber nicht nur seinen Geldbeutel. Er tut zugleich etwas für die Umwelt, vor allem, wenn er auch erneuerbare Energien nutzt. Der Ausstoß klimaschädlicher Gase, besonders von CO2, sinkt nach einer energetischen Sanierung in der Regel erheblich.

Die Förderung von Vor-Ort-Beratungen mit Bundesmitteln steht im Zusammenhang mit der Energiepolitik der Bundesregierung.
Bis 2050 soll der Gebäudebestand weitgehend klimaneutral sein.
Über die Zahlung von Zuschüssen will der Bund Haus- und Wohnungseigentümern einen Anreiz geben, Energiesparberatungen für Wohngebäude in Anspruch zu nehmen.

Als Eigentümer, Mieter oder Pächter können eine Beratung in Anspruch nehmen

  • natürliche Personen (Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden),
  • Wohnungseigentümergemeinschaften,
  • rechtlich selbständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich der Wohnungswirtschaft sowie Betriebe des Agrarbereichs,
  • juristische Personen und sonstige Einrichtungen, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen.

Die Förderung besteht in einem Zuschuss, den der Berater erhält. Dadurch verbilligt sich die Beratung für Sie als Kunden, denn der Berater ist verpflichtet, den Zuschuss mit seinen Beratungskosten zu verrechnen und Ihnen einen entsprechend ermäßigten Betrag in Rechnung zu stellen.

Der Zuschuss für eine Vor-Ort-Beratung beträgt bis zu 60 Prozent der förderfähigen Beratungskosten, maximal 800 Euro für Ein-/Zweifamilienhäuser und 1.100 Euro für Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten.

Bei Wohnungseigentümergemeinschaften wird einmalig ein weiterer Zuschuss von höchstens 500 Euro gezahlt, wenn der Energieberatungsbericht nicht nur gegenüber dem Verwalter, sondern zusätzlich auch in einer Versammlung der Wohnungseigentümer oder einer Sitzung des Beirats erläutert wird. Förderfähig sind hier 100 Prozent des Beratungshonorars bis zum Maximalbetrag von 500 Euro.

1. Antragstellung durch den Berater:

Ein Förderverfahren beginnt, indem ein antragsberechtigter Berater beim BAFA einen Zuschuss für eine Vor-Ort-Beratung beantragt (ggf. zusätzlich einen Zuschuss für eine Erläuterung des Berichts in Wohnungseigentümerversammlung/Beiratssitzung).

Eine Antragstellung ist ausschließlich über das hierfür beim BAFA eingerichtete Online-Portal möglich (siehe Online-Antrag unter der Rubrik „Elektronische Formulare“); in Papierform gestellte Anträge sind unzulässig.

Vor Eingang des Antrags im BAFA darf der Berater mit der Erstellung des Energieberatungsberichts nicht beginnen; anderenfalls ist eine Förderung ausgeschlossen. Anträge gelten als eingegangen, sobald der online übermittelte Datensatz dem BAFA vorliegt.

Bei der Antragstellung hat der Berater Angaben zu machen, die subventionserheblich im Sinne des § 264 Strafgesetzbuch sind; unrichtige Angaben können daher strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

2. Erteilung des Förderbescheides:

Auf Antrag des Energieberaters erteilt das BAFA einen sog. Zuwendungsbescheid, den es elektronisch an den Berater versendet.

3. Voraussetzungen für die Auszahlung des Zuschusses:

Nach Erstellung des Zuwendungsbescheides hat der Berater sechs Monate Zeit, die Vor-Ort-Beratung durchzuführen (Bewilligungszeitraum), d. h. er hat den Energieberatungsbericht zu fertigen, dem Kunden auszuhändigen und in einem abschließenden Beratungsgespräch (bei entsprechendem Verzicht des Kunden auch telefonisch) zu erläutern.

Für eine zusätzliche Erläuterung des Energieberatungsberichts in einer Versammlung der Wohnungseigentümer oder einer Sitzung des Beirats werden dem Berater zwei Jahre Zeit eingeräumt.

Ferner müssen bis zum Ablauf des Bewilligungszeitraums sämtliche Unterlagen zum Verwendungsnachweis im BAFA vorliegen. Sie bestehen aus

  • dem Energieberatungsbericht,
  • dem vollständig ausgefüllten Formular „Angaben zum KfW-Effizienzhaus“ (entfällt bei begründeter Ausnahme vom
  • KfW-Effizienzhausniveau sowie bei ausschließlicher Vorlage eines Sanierungsfahrplans),
  • der vom Berater und dem Beratenen zu unterschreibenden Verwendungsnachweiserklärung,
  • einer Kopie der Rechnung,
  • ggf. einer Bestätigung des Verwalters über die Teilnahme des Beraters an mindestens einer Wohnungseigentümerversammlung oder Beiratssitzung.
Energieeffizientes Sanieren

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