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Baubegleitung durch den SachverständigenDie Einbeziehung des Energieberaters und Architekten (Sachverständiger) vermeidet qualitative Mängel bei der Sanierungsplanung und -durchführung. Im Rahmen einer Beratung und Baubegleitung sind folgende Leistungen förderfähig: BeratungDie Erstberatung vor Beginn einer Baumaßnahme kann unter bestimmten Voraussetzungen durch einen Baubegleitungszuschuss des Programms "Vor-Ort-Beratung" des BAFA beantrag werden. Dieser Antrag kann nur durch uns als zugelassen Energieberater des BAFA erfolgen (Antragserstellung erfolgt online durch den Berater). Eine solche Beratung enthält:
Einzelheiten hierzu erfahren Sie auf der Homepage des BAFA: www.bafa.de. BaubegleitungAufwendungen für eine Baubegleitung können im Rahmen von Einzelmaßnahmen bzw. freien Einzelmaßnahmenkombinationen oder eines Effizienzhaus-Sanierung gefördert und berücksichtigt werden: PlanungPrüfung der geplanten Maßnahmen hinsichtlich der Umsetzbarkeit mit dem Ziel, ein mängelfreies Produkt abzuliefern Förderfähige Maßnahmen:
Ausschreibung (Leistungsbeschreibungen)Vorbereitung und Durchführung der Einholung von Angeboten (Ausschreibung/Leitungsbeschreibung) um die Kosten für die Sanierungsmaßnahmen zu optimieren (Kosteneffizienz) Förderfähige Maßnahmen:
Ausführung (Baucheck)Prüfung der fachgerechten Umsetzung der Maßnahmen zu bestimmten festgelegten Zeitpunkten: Förderfähige Maßnahmen:
AbnahmenAbnahme der am Bau beteiligten Gewerke und Erstellung eines Übergabeprotokolls sowie Kontrolle und Dokumentation der erreichten Ergebnisse der Sanierungsmaßnahmen Förderfähige Maßnahmen:
BewertungErstellung eines Abschlussberichtes zum Sanierungsvorhaben und Durchführung einer Erfolgsüberprüfung (wurden die geplanten Ziele, z. B. Neubau-Niveau erreicht). Förderfähige Maßnahmen des Sachverständigen:
SonderförderungMaßnahmen, die zwingend erbracht werden müssen, damit eine Förderung in Anspruch genommen werden kann, sind kursiv dargestellt. |
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